Warnung vor weniger Nachteilausgleich

21.11.2018

SoVD warnt vor weniger Nachteilausgleichen für Menschen mit Behinderungen. Der Schwerbehindertenstatus ist wichtig, um Nachteilsausgleiche zu erhalten. Und die stärken Teilhabe, etwa am Jobmarkt.

Ob das Versorgungsamt bei chronischen Einschränkungen einen Grad der Behinderung (GdB) feststellt und wie hoch dieser ist, das betrifft das Leben sehr vieler Menschen. Denn der GdB, der Status „schwerbehindert“ und die Merkzeichen bedeuten Nachteilsausgleiche. Die Kriterien regelt die „Versorgungsmedizin-Verordnung“ (VersMedV). Diese will der Gesetzgeber ändern. Hier befürchtet der SoVD Verschlechterungen.

Etwa 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung – also einen GdB ab 50. Ändern sich die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die die „Versorgungsmedizin-Verordnung“ festlegt, so betrifft das einen großen Personenkreis.

Der SoVD hatte schon einen Entwurf im letzten Jahr kritisiert, bei der Gesetzgebung auf die Bremse getreten und Nachbesserungen angemahnt (wir berichteten in Ausgabe 7+8 / 2017). Denn der Verband sah die Gefahr, dass viele Betroffene schlechtergestellt würden: Die Änderungen könnten zu niedrigeren GdB führen. Gefahr von Abstufungen des Grads der Behinderung.

Nun legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen neuen Entwurf für die „Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ vor – und enttäuscht damit. Die Bedenken, dass viele GdB künftig  niedriger aus- und so Nachteilsausgleiche wegfallen, bleiben in vielen Teilen bestehen. Zu wenig sei die Kritik der Verbände eingeflossen. Das machte der SoVD in einer Stellungnahme und einer Anhörung deutlich.

Geplant sind etliche wesentliche Neuerungen, vor allem in den Bereichen Grundlagen, Heilungsbewährung, Gesamt-GdB und Verfahren. Erhebliche Verschlechterungen drohen, meint der SoVD. Er appelliert an die Politik, diese Fassung nicht zu beschließen. Auch SoVD-Landesverbände schließen sich dem Protest an.

Mehr Befristungen und niedrigere Bemessungen

Besonders kritisch wertet der SoVD die folgenden Punkte: Künftig sollen GdB deutlich häufiger nur befristet sein.

Bei der Bewertung sollen die Gutachter das „bestmögliche Behandlungsergebnis“ unterstellen. Auch eine (als „gut“ angenommene) Hilfsmittelversorgung und alltägliche Gebrauchsgegenstände sollen berücksichtigt werden. Betroffene müssten dann stärker als bisher den Gegenbeweis antreten, dass sie nicht gut versorgt sind – obwohl die Pflicht zur Amtsermittlung gilt.

In den Gesamt-GdB sollen GdB von 10 und auch 20 in der Regel nicht mehr einfließen.

SoVD: Barrieren abbauen statt neue errichten

Diese und andere Regelungen, etwa zur Bewertung konkreter Behinderungen, könnten dazu führen, dass GdB künftig generell geringer ausfallen. Und auch der Bestandsschutz ist gering.

Dabei geht es für die Menschen um viel. Durch Abwertungen kann der Schwerbehindertenstatus wegfallen – und alles, was damit an Teilhabe verbunden ist. „Die Beratungspraxis des SoVD zeigt eindrücklich, dass Betroffene die GdB-Feststellungen nicht zum Selbstzweck beanspruchen, sondern weil sie auf die entsprechenden Nachteilsausgleiche angewiesen sind“, betont der Bundesvorstand. Den Zugang zu den Nachteilsausgleichen, und somit Inklusion, dürfe man nicht erschweren. Es seien Barrieren abzubauen, nicht neue zu errichten. Die komplette Stellungnahme des SoVD gibt es unter www.sovd.de

Quelle: SoVD - Bundesverband