- Neu - Pflege-Stützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg

21.05.2020

Der SoVD informiert über die Entlastung für pflegende Angehörige bei der Tagespflege

 

Einem Menschen zu helfen mag nicht die ganze Welt verändern, aber es kann die Welt für diesen einen Menschen verändern.

Den geliebten Angehörigen gut versorgt wissen: Mit diesem Auftrag bieten Tagespflegeeinrichtungen ihre Dienste an - einige auch in Zeiten von Corona. Doch was viele nicht wissen: Man muss kein Pflegefall sein, um die Tagespflege aufsuchen zu können!

Was ist Zweck der Tagespflege?

Die Tagespflege ist gedacht für Menschen, bei denen immer jemand anwesend sein muss (z. B. wegen Hilfe bei Toilettengängen), die aber nicht durchgehende Pflege brauchen. Die Senioren werden meist bis zum späten Nachmittag betreut, beschäftigt und unterhalten. Auch stunden- oder tageweise Betreuung ist möglich - etwa damit pflegende Angehörige derweil einkaufen gehen können. Geeignet ist Tagespflege für Menschen, die ihr Zuhause nicht aufgeben wollen, aber Betreuung benötigen (z. B. weil sie vergessen zu trinken) oder ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können (z. B. Essen kochen).

Wer hat Anspruch auf die Tagespflege?

Der Anspruch ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) niedergeschrieben. § 41 SGB XI besagt: "Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück."

• Auch ältere alleinstehende Personen ohne Pflegegrad dürfen die Tagespflege nutzen. Und manche Einrichtungen bieten Mittagstische für Senioren der Nachbarschaft an.

Es gibt auch Angebote für die Nacht?

Die Nachtpflege richtet sich besonders an demente Personen. Denn bei Demenz gerät der Tag-Nacht-Rhythmus oft völlig durcheinander: Die Patienten hindern dann ihre Angehörigen am Schlaf - doch dauerhafter Schlafmangel und Erschöpfung machen krank!

• Eine stundenweise Betreuung ist ebenfalls möglich.

• Manche Einrichtungen nehmen auch Menschen auf, die nur auf regelmäßige Medikamentengaben angewiesen sind (z. B. Palliativ-Patienten).

Schießt die Pflegekasse denn etwas zu?

Die Kosten der Tagespflege teilen sich auf in die Pflege sowie in Unterbringung, Fahrdienst und Instandhaltung. Meist werden Stunden- oder Tagespauschalen angesetzt. Ab Pflegegrad 2 werden die Pflege-Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegegrad stehen zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1995 Euro (Pflegegrad 5) zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag (125 Euro).

Wird dann das Pflegegeld gestrichen?

Es findet keine Verrechnung mit dem Pflegegeld statt, wenn die Tagespflege genutzt wird. Denn die Tagespflege soll pflegende Angehörige entlasten.

Wie überzeugt man Ältere von dem Angebot?

Mit dem Anbieter sollten mehrere Probe-Besuche vereinbart werden. Denn Experten wissen: Viele Ältere gehen skeptisch bis ablehnend an die Sache heran. Sie wollen ihre vertraute Umgebung nicht verlassen und glauben, sie würden "abgeschoben". Erst nach dem zweiten oder dritten Besuch tauen die meisten auf.

Seit dem 4. Mai 2020 hat der Pflege-Stützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg seine Türen geöffnet. Der Pflege-Stützpunkt wurde nach   § 7c Sozialgesetzbuch XI eingerichtet. Er wird von den Pflege- und Krankenkassen, dem zuständigen Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein finanziert, um eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Information und Beratung zu gewährleisten. Die Pflegefachkräfte stehen den Menschen bei Fragen rund um die Pflege und mögliche Hilfsangebote beratend und unterstützend zur Seite.

Der Pflege-Stützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7 in Schleswig (Tel. 04621/87-357, Fax 04621/87-344, , Sprechzeiten Montags bis Freitag von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 14:00 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung) strebt eine aktive Vernetzung und regen Austausch mit allen beteiligten Akteuren zum Thema Pflege an und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an den Vorstand des SoVD Ortsverein Haddeby, Herrn Walter Kollhorst, Jagel (Tel. 04624/8735), Herrn Ernst-August Fürst, Busdorf (Tel. 04621/31052) oder Frau Marina Meyer, Selk (04621/301974).

 

Pflegestützpunkt

Illustration Frau Annette Günzel