Unterstützung für die Pflege von Angehörigen

16.09.2018

Kann ich meine Eltern zu Hause pflegen?

Rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Davon werden mehr als 2 Millionen zu Hause gepflegt. Ein großer Teil von ihren Angehörigen. Hierbei unterstützt die Familienpflegezeit die Angehörigen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Verwandten bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Das Gesetz ist am 01. Januar 2015 in Kraft getreten und regelt die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Das Familienpflegezeitgesetz besteht aus 3 Säulen. Wie sieht es aber mit der Organisierung und der Bezahlung aus? . Tritt ein Pflegefall ein, besteht die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Dies ist aber nur für maximal 10 Tage möglich. In dieser Zeit sollten wichtige Dinge für die Pflege organisiert werden. Soll die Pflege zu Hause stattfinden oder ist eine Pflegeeinrichtung die bessere Lösung? Bei der Pflege zu Hause muss entschieden werden zwischen selbst pflegen oder soll die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. In diesen 10 Tagen zahlt der Arbeitgeber kein Geld. In der Regel bezahlt die Pflegeversicherung der zu pflegenden Person bis zu 90 % des Nettoeinkommens. Dies nennt man dann Pflegeunterstützungsgeld. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Je höher dieser ausfällt, desto höher fällt auch das Pflegegeld aus. Entschließen Sie sich aber die Angehö-rigen selbst zu Hause zu pflegen, lautet die Frage: Was geschieht nach den 10 Tagen. Gibt es im Betrieb weniger als 16 Beschäftigte, besteht kein Rechtsanspruch, die Arbeit ruhen zu lassen. Ist man in einem größeren Betrieb beschäftigt, kann man maximal 6 Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen in der häuslichen Umgebung. Darüber hinaus besteht auch Anspruch auf eine bis zu sechs Monate dauernde vollständige oder teilweise Freistellung für die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Es besteht auch Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase. Wer sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen nahen Verwandten in der häuslichen Umgebeung kümmert, kann eine Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen. Sie sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstungen hierfür teilweise freizustellen. Dies gilt auch für die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Diese Familienpflegezeit kann in Anspruch genommen werden, wenn sein Arbeitsgeber mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt, Die Gesamtdauer der Freistellungen beträgt höchstens 24 Monate. Der Arbeitgeber darf Sie in dieser Zeit nicht kündigen. Es besteht also bis zur Beendigung der gesammten Freistellungen Kündigungsschutz. Es ist aber kein Ersatz für Ihr Gehalt. Finanziell ist diese Zeit aber ein Kraftakt. Das Fazit lautet also: Zu Hause pflegen kann also nur, wer es sich leisten kann. Daher auch die Forderung des Sozialverbandes Deutschland: Wir brauchen ein steuerfinanziertes Pflegegeld als Lohnersatzleistung. Es muss also eine Lösung gefunden werden, die es den Betroffenen ermöglicht, die Verwandten ohne größere finanziellen Nachteile zu pflegen. Aber auch hier müssen finanzielle Einbußen hingenommen werden.