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Grundsicherung

09.05.2019

Grundsicherung – diese drei Dinge müssen Sie beim Antrag beachten.

 

Wenn die Rente nicht reicht, bleibt deutschen Rentnerinnen und Rentner nur die Grundsicherung im Alter. Beim Antrag zur Grundsicherung müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse sowie Ihr Vermögen komplett offenlegen. Doch wenn Sie hier nicht aufpassen, verzichten Sie über einen längeren Zeitraum vielleicht auf mehrere Tausend Euro. Die Grund-sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung müssen Sie vor Ort beantragen. Entweder bei der Stadt-, Kreis- oder Amtsverwaltung. Doch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern sind so zuvorkommend, dass Sie ihnen die wichtigsten Punkte im Formular unaufgefordert zeigen.

Daher in diesem Beitrag drei elementare Fragen, die ihnen in der Praxis helfen, viel Geld zu sparen.

1. Haben Sie eine Gehbehinderung?

Falls Sie diese Frage mit „ja“ beantworten können, werfen Sie bitte sofort einen Blick auf Ihren Schwerbehindertenausweis. Steht dort das Merkzeichen „aG“ oder „G“, gehört unbedingt eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beim Antrag auf Grundsicherung dazu. Denn auf diese Weise bekommen Sie 17 Prozent des Regelbedarfs mehr - und das jeden Monat.

Ein Beispiel: Herr A. ist alleinstehend. Ihm steht ein Regelbedarf in Höhe von 424 Euro zu. Davon muss er Lebensmittel, Kleidung, Strom und vieles andere bezahlen. Da Herr A. einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ hat, bekommt er aber gut 72 Euro mehr vom Amt  (17 Prozent von 424 Euro).Sie sehen also, wie wichtig und sinnvoll ein Schwerbehindertenausweis sein kann.

 2. Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?

 Wenn Sie alleinstehend sind, gewährt Ihnen der Gesetzgeber in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gerade einmal 424 Euro im Monat. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft. Da kommt so mancher ins Grübeln, wie er in Zukunft etwas Geld einsparen kann, um über die Runden zu kommen.Eines aber sollten Sie ganz sicher nicht tun: Kündigen Sie auf keinen Fall Ihre Haftpflichtversicherung. In der Regel kostet diese ein paar Euro im Monat. Etwas teuer ist möglicherweise Ihre Hausratversicherung. Doch Sie sichern damit elementare Risiken ab.

Und jetzt kommen wir zum relevanten Punkt: Bei der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII werden die Beiträge für beide Versicherungsarten angerechnet. Das bedeutet, dass das Sozialamt sowohl Ihre Haftpflicht- als auch Ihre Hausratversicherung bezahlt. Achten Sie daher bei der Antragstellung auf Grundsicherung unbedingt auf diesen Punkt.

 3. Sind Sie Mitglied im Sozialverband?

 Die Mitgliedschaft im SoVD Schleswig-Holstein kostet zur Zeit sechs Euro im Monat für eine Einzelperson. Das klingt erst einmal nicht viel. Für jemanden, der von 424 Euro leben muss, ist aber auch dieser Betrag ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.

Aber auch hierfür gibt es eine Lösung. Denn in diesem Fall kann der Mitgliedsbeitrag für den Sozialverband ebenfalls auf die Grundsicherung angerechnet werden. Genau wie bei den genannten Versicherungen übernimmt das Sozialamt für Sie auch diese sechs Euro.

Es ist daher wichtig, dass Sie beim Antrag auf Grundsicherung unbedingt diese drei Fragen beachten.

Sollten Sie bereits seit einiger Zeit Grundsicherung bekommen. können Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt melden, um eine Änderung zu beantragen.

Quelle: SoVD Landesverband Schleswig-Holstein

 Es lohnt sich also auch für Sie, evtl. Mitglied im Sozialverband zu werden.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Ihnen bekannten Ansprechpartner vor Ort.