Grundsicherung

Fragen und Antworten zur Grundsicherung

 

Wer hat ein Recht auf die Grundsicherung?

  • Rentner ab dem 65. Lebensjahr mit einer kleinen Rente.
  • Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

 

Wie hoch ist die Grundsicherung?

  • Bei der Grundsicherung gibt es keinen festen Betrag. Sie richtet sich nach dem Grundbedarf sowie dem Einkommen und Vermögen des Einzelnen und wird individuell berechnet.
  • Dabei wird auch ein eventueller Mehrbedarf wegen Behinderung, kostenaufwändiger Ernährung, Schwangerschaft oder Alleinerziehung berücksichtigt.

 

Wie lange wird die Grundsicherung gezahlt?

  • Die Grundsicherung wird zunächst für 12 Monate bewilligt. Anschließend sollten Sie rechtzeitig den vereinfachten Folgeantrag stellen.

 

Wird die Grundsicherung von meinen Angehörigen zurückgefordert?

  • Grundsätzlich nein, es sei denn, ihre Kinder oder Eltern verfügen über ein Einkommen von über 100.000 Euro pro Jahr.

 

Ist die Grundsicherung das Gleiche wie Sozialhilfe oder Hartz IV?

  • Nein. Die Grundsicherung ist eine eigenständige staatliche Hilfe für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder langer Arbeitslosigkeit nicht genug Rente für das Alter ansparen können oder konnten.

 

Bekomme ich die Grundsicherung automatisch ausgezahlt?

  • Nein. Sie müssen die Grundsicherung bei der Gemeinde beantragen.

 

Welche weiteren Vergünstigungen erhalte Ich im Rahmen der Grundsicherung?

  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ-Gebühr)
  • Sozialtarif für einen Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom
  • Rabatte, z.B. auf bestimme Eintrittspreise in Einrichtungen vor Ort
  • Beitrag zum SoVD kann von Ihrem Einkommen abgesetzt werden
  • Sozialtarife bei einigen Stromanbietern

 

Gleich an der richtigen Adresse

  • Sie sind unsicher, ob Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben?
  • Sie wissen nicht, wie oder wo Sie einen Antrag stellen können?
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