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Wenn sich die Krankenkasse telefonisch meldet

22.01.2020

Die Krankenkasse will, das ich mich arbeitslos melde                                      was nun?

Vorsicht, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse folgenden Anruf erhalten: Guten Tag Frau/Herr ……..,mein Name ist ………. von Ihrer Krankenkasse. Ich bin ihr persönlicher Ansprechpartner und habe gesehen, dass Sie Krankengeld bei uns beziehen. Ist bei Ihnen alles so weit in Ordnung? Können wir irgendetwas für Sie tun?  Oh, wird jetzt vielleicht Ihr erster Eindruck sein. So eindringlich hat sich meine Krankenkasse bisher ja nicht um mich gekümmert. Dabei kommen solche Anrufe gar nicht so selten vor. Aber Vorsicht: In der Regel haben Sie dieses zweifelhafte Vergnügen allerdings nur dann, wenn Sie lange Zeit krank sind. Also wenn Sie länger als sechs Wochen nicht arbeiten können. Denn dann muss Ihr Arbeitgeber nicht mehr zahlen, und die Krankenkasse ist nun für Ihr Einkommen zuständig. Doch dabei bleibt es nicht. Immer öfter fordern Krankenkassen Ihre Versicherten mit Krankengeld-Bezug auf, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen. Falls Ihnen die nette Dame oder der nette Herr von der Krankenkasse diesen Tipp ans Herz zu legen versucht, gibt es nur eine Antwort: Niemals                                                                              Denken Sie gar nicht erst darüber nach, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Warum?                                                                                                                   Erstens hätten Sie keine Chance mehr, in den Betrieb zurückzukehren. Ist der Job erst einmal weg, gibt es kein Zurück.                                                       Zweitens ist das Arbeitslosengeld häufig niedriger als Ihr Krankengeld. Sie würden sich finanziell also unmittelbar schlechter stellen. Und drittens – und das ist eigentlich der wichtigste Grund – müssen Sie mit einer langfristigen Erkrankung auch über einen längeren Zeitraum planen. Möglicherweise kommen Sie nicht wieder auf die Beine, zumindest nicht in den nächsten zwei, drei Jahren. Das würde finanziell für Sie bedeuten: Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen. Arbeitslosengeld höchstens 24 Monate, und dann auch nur für ältere Versicherte. Wenn die Krankheit also länger dauert, ist das Krankengeld der finanziell wichtigste Baustein in Ihrer Absicherung. Geben Sie es daher nicht leichtfertig aus der Hand – nur weil der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse es so will. Dahinter steckt häufig die Absicht, einen weiteren Krankengeld-Fall vorzeitig auszuschließen. Es soll also Geld gespart werden, und nur auf Ihre Kosten. Krankengeld ist teuer. Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen 13,1 Milliarden Euro ausgegeben. Da auch die Krankenversicherungen im Wettbewerb stehen, sind hohe Ausgaben beim Krankengeld betriebswirtschaftlich unerwünscht. Daher ist es nicht verwunderlich, dass einige Krankenkassen versuchen, an dieser Stelle Geld einzusparen. Leider geschieht dies auf Kosten der Patienten. Vor einiger Zeit haben unerwünschte Anrufe von Krankenkassen stattgefunden, die ihre Mitglieder in die Erwerbsminderungsrente abschieben wollten. Hierzu muss man allerdings sagen: Fordert Ihre Krankenkasse Sie dazu auf, eine Reha zu beantragen, können Sie sich dem nicht kategorisch verschließen. Im Sinne des „Gestaltungsrechts“ sind Sie aufgefordert zu kooperieren und nach maximal zehn Wochen einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.                                                                         Das sollte man über Krankengeld wissen: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent vom Netto-Einkommen. Für ein und dieselbe Krankheit gibt es höchstens 78 Wochen lang Krankengeld. Hier ist die Lohnfortzahlung allerdings schon mit drin. Bei sechs Wochen Lohnfortzahlung bleiben also 72 Wochen, in dem die Kasse Krankengeld zahlt.                                                                                         Fazit: Wenn Sie also Krankengeld erhalten, ist bei Anrufen von Ihrer Krankenkasse immer Vorsicht geboten. In der Regel rufen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkasse nicht ohne Hinterge-danken an. Bleiben Sie also entspannt. Sie sind nicht verpflichtet, am Telefon über wichtige Sachverhalte zu sprechen. Lassen Sie sich die Ausführungen der Krankenkasse am besten schriftlich geben. So geraten Sie nicht unter Druck und treffen möglicherweise unüberlegte Entscheidungen. Auf gar keinen Fall sollten Sie Ihren Job kündigen. Hier geht es ausschließlich um Sie und Ihren Arbeitgeber. Und zweitens ist der vorschnelle Verzicht auf Krankengeld bei längeren Erkrankungen besonders finanziell ein strategischer Fehler.                                                      Sollten Sie unsicher sein, so hilft Ihnen der Sozialverband Schleswig-Holstein in sozialen Fragen weiter. Hier werden Sie bis zum Sozialgericht vertreten.

Quelle: SoVD – Landesverband Schleswig-Holstein

In Ihrer Nähe sind Sie gut aufgehoben beim SoVD – Ortsverband Haddeby.

Kommen Sie zu uns. Nur dann können Sie auch beraten werden.